Liebe Parteifreunde,
aufgrund der aktuellen Gesetzesänderung der Coronaschutzverordnung NRW, in Verbindung mit der seit mehr als einer Woche bestehenden Landesinzidenz von über 35 Corona-Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, gilt für unsere Aufstellungsversammlung am Samstag, dem 21.08.21 in Borgentreich, die 3G-Regel.
Ab dem 20.08.2021 sind dann Personen nur noch unter Berücksichtigung der 3G-Regel zu Veranstaltungen in Innenräumen zuzulassen. Wer weder den Nachweis über seine Impfung oder Genesung erbringen, noch einen aktuellen (nicht älter als 48 Std.) bescheinigten Negativtest (kein Selbsttest) vorweisen kann, dem ist der Zugang zur Versammlung zu verwehren. Damit unterliegen Nichtgeimpfte und Nichtgenesene künftig bei einer solchen Inzidenzlage einer Testpflicht. Aufgrund der Gesetzesnovelle ist das Ausschließen von testunwilligen Nichtgeimpften und Nichtgenesenen von Parteiversammlungen kein Anfechtungsgrund der auf der Versammlung gefassten Beschlüsse mehr.
Dies bedeutet, dass wir am Einlass in die Schützenhalle den jeweiligen Nachweis überprüfen müssen, dass jeder Besucher der Veranstaltung GEIMPFT, GENESEN oder GETESTET ist.
Personen, die den Nachweis nicht erbringen können, sind von der Versammlung kraft Gesetzes auszuschließen.
Wo sie in Ihrer jeweiligen Gemeinde einen bescheinigten Corona Schnelltest machen können, erfahren Sie unkompliziert auf den Seiten des Kreises Höxter unter:
Aufgrund der Kürze der Zeit können wir diesen Hinweis nur an diejenigen Mitglieder verschicken, die uns die Genehmigung zum Emailversand erteilt haben. Ich bitte darum, diesen Hinweis über Gruppen, Verteiler und Soziale Medien weiterzugeben.
Für eventuelle Nachfragen stehe ich Ihnen und Euch gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Fabian Lülff
Kreisgeschäftsführer
Empfehlen Sie uns!